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Foto Bad Reichenhall

FWG traf sich erneut mit der Kurdirektorin, Frau Gabriella Squarra, beim Alten Königlichen Kurhaus.

Menschen mit mobiler Einschränkung können öffentliche Gebäude oftmals nur durch einen Seiteneingang betreten, so auch das Königliche Kurhaus in Bad Reichenhall. Dieser Eingang wird jedoch auch als Lieferanteneingang genutzt und wirkte daher optisch nicht sehr einladend. Deswegen hatte im Januar 2014 der Arbeitskreis für Familie, Soziales, Jugend, Senioren und Behinderte der Bad Reichenhaller FWG – bestehend aus den damaligen Stadtratskandidaten Vera und Gisela Kaniber, Ingrid Vollert, Kari Stock sowie Stefan Wieneke bei einem Treffen mit der Kurdirektorin Gabriella Squarra und ihrem Mitarbeiter Karl-Heinz Hofmann über Ideen und Vorschläge zur Verschönerung des behindertengerechten Seitenzuganges in das Königliche Kurhaus gesprochen. Frau Squarra versprach damals mit Ihren Mitarbeitern darüber unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie der Doppelnutzung als Lieferanten- und als barrierefreiem Zugang zu diskutieren.

Anfang Juni 2014 nun kam es zu einem erneuten Treffen, bei dem sich Vera und Gisela Kaniber von der zeitnahen Umsetzung der unterbreiteten Vorschläge überzeugen konnten.

Im Zugangsbereich wurde die Eingangstüre neu gestrichen, seitlich schmücken Buchsbäume den Eingang. Vor und im Gebäude sind die Hinweisschilder normgerecht und einheitlich gestaltet (Bild). Im gesamten Flur bis zum Aufzugsbereich wurden große Kunstdrucke aufgehängt (Bild), so dass man jetzt bei der Nutzung des Seiteneinganges das Gefühl hat, willkommen zu sein.

Der Arbeitskreis der FWG Bad Reichenhall möchte sich auf diesem Wege nochmals ganz herzlich bei Frau Squarra und ihren Mitarbeitern für die schnelle Umsetzung bedanken und die Lieferanten um Rücksichtnahme und Sorgfalt bei der Nutzung dieses Zuganges bitten.

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Sehr geehrter Herr Dr. Lackner,

Ihre Behauptung gegenüber dem Tagblatt, es gebe keine Fristenregelung für Beschlussvorlagen in der Geschäftsordnung, von zu spät erhaltenen Unterlagen könne also keine Rede sein, gibt Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:

§ 25 Abs. 1 S. 1. und 2 der GeschO lauten:

„Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. Der Tagesordnung werden die Beschlussvorlagen beigefügt."

Abs. 2 S. 1 bestimmt:

„ Die Ladungsfrist beträgt sechs Tage; sie kann in dringenden Fällen auf drei Tage verkürzt werden."

Ich bitte, dies nachzulesen und künftig zu beachten, insbesondere öffentliche falsche Behauptungen, die unseren Fraktionssprecher betreffen zu unterlassen.

Dies gilt umso mehr, als eine der Beschlussvorlagen am 30. Juni vom zuständigen Abteilungsleiter unterzeichnet wurde, sie also wohl eine Woche auf Ihrem Tisch liegen blieb. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie von eigenen Versäumnissen ablenken wollen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass es für die Stadträte unzumutbar ist, sich in kürzester Zeit in mehrseitige Tischvorlagen einzulesen und dann auch noch eine fundierte und richtige Entscheidung zu treffen. Genauigkeit geht immer noch vor Schnelligkeit, auch wenn Letztere unter dem Deckmäntelchen der Bürgerfreundlichkeit versteckt wird. Das sollten gerade Sie nach den Erfahrungen der Vergangenheit besonders beachten.

Mit freundlichen Grüßen

F. Hötzendorfer
Stv. Fraktionssprecher

Über die neue Geschäftsordnung des Stadtrats für die Wahlperiode 2014 bis 2012 und deren Zustandekommen informierte die FWG Bad Reichenhall auf ihrem Monatsstammtisch am Tag vor der Stadtratssitzung bei der der Punkt auf der Tagesordnung stand.

FWG Vorsitzender Friedrich Hötzendorfer erläuterte zunächst, dass in einer Geschäftsordnung (GeschO) sich der Stadtrat jeweils immer für eine Wahlperiode Verfahrensregelungen, nach denen Sitzungen und Versammlungen dieses Gremiums abzulaufen haben und Kompetenzen verteilt werden, gibt . Diese muss sich zwar an übergeordnetem Recht, besonders der Gemeindeordnung orientieren, jedoch hat der Stadtrat trotzdem weit reichende Variationsmöglichkeiten. So können einzelne Zuständigkeiten beispielsweise des Oberbürgermeisters auf andere Personen, seien sie aus der Verwaltung, oder dem Stadtrat übertragen werden. Aber auch das Gremium selbst kann bestimmte Befugnisse an sich ziehen.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit Kompetenzüberschreitungen des Oberbürgermeisters in der Vergangenheit, sei es, so Hötzendorfer, allgemeiner Konsens in allen Parteien vor der Wahl gewesen, dass die neue GeschO andere Strukturen schaffen sollte. So zitierte Hötzendorfer den Fraktionssprecher der Grünen, Michael Nürbauer, der noch vor der Wahl im März 2014 versprochen hatte, in der neuen Wahlperiode auf eine „strenge GeschO" drängen zu wollen.

Auf einer Klausur nach der Wahl am 24. Mai befasste sich der neue Stadtrat dann mit Änderungsanträgen der Fraktionen zur GeschO. Dabei musste mit Verblüffung zur Kenntnis genommen werden, dass die CSU nur marginale, die FWG die meisten und die Grünen/Bürgerliste ebenso wie die SPD keinerlei Änderungsanträge stellten. „Da ist Nürbauer als Tiger abgesprungen und als Bettvorleger des OB gelandet", spottete Hötzendorfer.

Fraktionssprecher Gerhard Fuchs ergänzte, die FWG stelle sich den objektiven Notwendigkeiten, die sich durch den Ausgang der Wahl ja nicht geändert hätten. „Wir haben grundlegende Änderungswünsche geäußert. Besonders im Bereich der Verwaltungsorganisation gibt es viele Baustellen und der OB kümmert sich nicht ausreichend. Daher soll das künftig dem Stadtrat obliegen. Aber auch die Stellung der Referenten soll nach unseren Vorstellungen ebenso gestärkt werden, wie das Informationsrecht der Bürger", so Fuchs.

Ob die Vorschläge der FWG in der neuen Satzung Niederschlag finden werden, konnte aber nicht gesagt werden. Am Vorabend der entscheidenden Stadtratssitzung lag nämlich der Entwurf der Verwaltung noch nicht vor. Dies traf auf allgemeines Unverständnis bei den Zuhörern. Jedenfalls versprach die FWG- Fraktion, sich mit kosmetischen Änderungen nicht abspeisen zu lassen und weiter auf einer grundlegenden Reform zu beharren.

Presserklärung der FWG zur Wahl des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden

Nun also doch. Die CSU hat sich endlich dazu durchgerungen, Herrn Sebastian Renoth wieder als Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden zu nominieren.

Wir konnten dem Vorschlag guten Gewissens zustimmen. Denn Herr Renoth übt dieses Amt seit Jahren in bewährter Art und Weise aus. Unwürdig war allerdings das Gezerre im Vorfeld der jüngsten Sitzungen des Stadtrats. Der Oberbürgermeister persönlich bot das Amt mit der Behauptung, Renoth habe keine Chance allen anderen Fraktionen wie Sauerbier an.

Wir fragten uns:
Warum nominiert die CSU Renoth nicht?
Warum straft man ihn so ab?
Von seiner eigenen Partei wird er
• nicht mehr zum 3. Bürgermeister,
• nicht mehr zum Wirtschaftsreferenten und jetzt auch
• nicht mehr zum Ausschussvorsitzenden nominiert!
Das sah aus wie eine beispiellose Strafaktion in den eigenen Reihen, die wir nicht nachvollziehen konnten!
Wofür sollte er bestraft werden?
War er zu unbequem?
Hat er zu viel aufgedeckt?
Gibt es noch was aufzudecken, wovor man Angst hat?
War er nicht gehorsam im Sinne der Parteidisziplin?
Dass nun Renoth doch nominiert wurde ist wohl eher der Standhaftigkeit der anderen Fraktionen geschuldet, als einer höheren Einsicht bei der CSU.
Wir werten dies als kleinen Hoffnungsschimmer.
Auch wenn sich mancher das sicherlich anders wünschen würde, so müssen wir davon ausgehen, dass uns ein Strafverfahren bei der Staatanwaltschaft Traunstein und ein Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft München noch länger beschäftigen werden. Und auch die zivilrechtliche Seite ist noch nicht abschließend geklärt. Da geht es um sehr viel Geld für die Stadt. Da braucht es einen erfahrenen und unerschrockenen Vorsitzenden für den Ausschuss. Wir werden Herrn Renoth bei seiner Arbeit jedenfalls weiter unterstützen.

26. Juni 2014
Friedrich Hötzendorfer
Gerhard Fuchs

Am kommenden Montag, den 02.06.2014, findet um 19:30 Uhr der nächste Stammtisch der FWG Bad Reichenhall in demn Poststuben statt.

Thema: Bericht aus der Fraktion und dem Stadtrat über die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen über Bürgermeister, Referenten, Ausschüsse, Ausschussbesetzungen, neue Geschäftsordnung, deren Ergebnisse und die Konsequenzen, die sich für das Verhalten der FWG und für die Stadt daraus ergeben.
Berichten werden Fraktionssprecher Gerhard Fuchs und 1. Vorsitzender Friedrich Hötzendorfer sein.

Ihr Ansprechpartner

Karin Freyer

Karin Freyer
1. Vorsitzende
Olympiaring 65
83435 Bad Reichenhall

Telefon  08651/7683254
E-Mail 

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