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Sehr geehrter Herr Dr. Lackner,

Ihre Behauptung gegenüber dem Tagblatt, es gebe keine Fristenregelung für Beschlussvorlagen in der Geschäftsordnung, von zu spät erhaltenen Unterlagen könne also keine Rede sein, gibt Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:

§ 25 Abs. 1 S. 1. und 2 der GeschO lauten:

„Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. Der Tagesordnung werden die Beschlussvorlagen beigefügt."

Abs. 2 S. 1 bestimmt:

„ Die Ladungsfrist beträgt sechs Tage; sie kann in dringenden Fällen auf drei Tage verkürzt werden."

Ich bitte, dies nachzulesen und künftig zu beachten, insbesondere öffentliche falsche Behauptungen, die unseren Fraktionssprecher betreffen zu unterlassen.

Dies gilt umso mehr, als eine der Beschlussvorlagen am 30. Juni vom zuständigen Abteilungsleiter unterzeichnet wurde, sie also wohl eine Woche auf Ihrem Tisch liegen blieb. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie von eigenen Versäumnissen ablenken wollen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass es für die Stadträte unzumutbar ist, sich in kürzester Zeit in mehrseitige Tischvorlagen einzulesen und dann auch noch eine fundierte und richtige Entscheidung zu treffen. Genauigkeit geht immer noch vor Schnelligkeit, auch wenn Letztere unter dem Deckmäntelchen der Bürgerfreundlichkeit versteckt wird. Das sollten gerade Sie nach den Erfahrungen der Vergangenheit besonders beachten.

Mit freundlichen Grüßen

F. Hötzendorfer
Stv. Fraktionssprecher

Ihr Ansprechpartner

Karin Freyer

Karin Freyer
1. Vorsitzende
Olympiaring 65
83435 Bad Reichenhall

Telefon  08651/7683254
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