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Brigitte RudholzerAngestellte |
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Dr. Dorothea DenkZahnärztin |
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Markus ScheurerObergerichtsvollzieher |
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Karl-Heinz SchauerTransportunternehmer |
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Brigitte Rudholzergeb. 24.11.1963 |
Die Freien Wähler haben Ihren Sitz in Laufen.
Vertretung der parteilich nicht gebundenen Bürger der Stadt Laufen in der Öffentlichkeit und die Aufstellung nicht gebundener Kandidaten für die Gemeindevertretung (Stadtrat), eventuell auch für den Kreistag.
Mitglieder der Freien Wähler Laufen können werden: alle über 18 Jahre alten Personen aus dem Stadtgemeindebezirk Laufen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Die Mitglieder wählen Kandidaten für die Gemeindevertretung (Stadtrat), eventuell auch für den Kreistag.
Die Mitgliedschaft wird beendet:
zu a): der freiwillige Austritt muss in schriftlicher Form gegenüber der Vorstandschaft erfolgen.
zu b): der Tod eines Mitgliedes bewirkt die sofortige Beendigung der Mitgliedschaft.
zu c): ein Mitglied kann, wenn es gegen die Interessen der FW schwer verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss der Vorstandschaft ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Dazu ist ihm mindestens eine Frist von zwei Wochen einzuräumen. Ein Ausschließungsbeschluss mit den Ausschließungsgründen ist dem betreffenden Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliedsversammlung als Recht zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen vom Tage der Zustellung des Ausschließungsbescheides an schriftlich eingelegt werden. Über den Ausschluss wird in der nächsten öffentlichen Mitgliederversammlung entschieden.
Organe der Freien Wähler sind:
Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzende/r und seinen Stellvertretern.
Die Vorstandschaft besteht aus:
Mindestens einmal im Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem:
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn hierfür ein Bedürfnis vorliegt oder die Einberufung von einem Drittel sämtlicher Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beim Vorstand verlangt wird.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Bekanntgabe hat mindestens 1 Woche vorher per Email zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel sämtlicher Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese Beschlussfähigkeit unbedingt hinzuweisen. Die Mitgliederversammlungen fassen im Allgemeinen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Anwesenden. Zu Satzungsänderungen ist jedoch eine Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen erforderlich.
Die in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer (Schriftführer) der Sitzung zu unterzeichnen.
Der Jahresbeitrag wird auf 15,- Euro festgesetzt.
Alle erhobenen Daten der Mitglieder werden vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt. Ebenso werden diese Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks erhoben, gespeichert und bearbeitet. Beim Austritt werden alle Angaben bis auf Vorname, Name und Zeiten der Mitgliedschaft gelöscht. Die Bewahrung der Restdaten erfolgt sicher beim Vorstand zur Sicherung der Historie des Verbandes. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufbewahrt.
Die Auflösung der Freien Wähler kann nur in einer Mitgliederversammlung mit in der Ziffer 8. Festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der/die 1. Vorsitzende/r, die weiteren Stellvertreter und falls einer dieser verhindert ist, der Kassenwart, gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln. Das Restvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck innerhalb der Stadtgemeinde Laufen nach Anhörung des Stadtrates zuzuführen.
Geschichte der FWG Laufen
Die Bürgermeister der FWG |
Geschichte der GLL1977 Aus dem ehemaligen "Krankenhaus-Erhaltungsverein" geht im Jahr 1977, genauer gesagt am 17.08.1977 die Vereinigung "Gemeinwohl Laufen-Leobendorf hervor, welche bis 26.07.2007 Bestand hatte, also fast genau 30 Jahre. Ihr ursprünglicher Satzungszweck war die Mitwirkung bei der Lösung aller anstehenden Probleme in Laufen und Leobendorf mit den Schwerpunkten: Ausbau des Gesundheitswesens und Förderung der Wirtschaftskraft. Die GLL ist seit 1978 im Stadtrat vertreten. 1978 Ein Stadtrat Hubertus Gürtler 1984 Zwei Stadträte Frau Johanna Bindl, Herr Hubertus Gürtler 1990 Drei Stadträte Johanna Bindl, Hubertus Gürtler, Ludwig Herzog 1993 Drei Stadträte Johanna Bindl, Hubertus Gürtler Ludwig Herzog wird zum 1.Bürgermeister gewählt Hannes Peschl rückt nach für Herzog 1996 Vier Stadträte Johanna Bindl, Hubertus Gürtler, Hannes Peschl, Dr. Hellenschmidt 2002 Drei Stadträte Johanna Bindl, Hannes Peschl, Brigitte Rudholzer 2007 Herr Dr. Klaus Hellenschmidt rückt nach für Frau Bindl Wenige Tage vor der Auflösungsversammlung der GLL am 26.07.2007 verstirbt Gründungs- u. Stadtratsmitglied Frau Johanna Bindl und nur zwei Monate später Gründungs- u. langjähriges Stadtratsmitglied Herr Hubertus Gürtler. 20.09.07 Jahreshauptversammlung der FBL Brigitte Rudholzer wird 2. Vorsitzende Hannes Peschl wird 3. Vorsitzender Bürgermeister der GLL 1993 - 2008 1. Bürgermeister Ludwig Herzog |
Einbeziehung von Wasserkraft im Rahmen von geplanten künftigen Brückenbauwerken im Einzugsbereich von Laufen.
Dabei solllten Fließverhalten und Renaturierung mit beachtet werden.
Förderung von kulturhistorischen und touristischen Aktivitäten zum Vorteil der Laufener Bevölkerung
03.07.2025
Die Freie Wählergemeinschaft Bad Reichenhall (FWG) hat im Rahmen der städtischen Spendenaktion „Gemeinsam für unsere Nachwuchskicker“ einen Beitrag zur Erneuerung des beliebten Soccerplatzes geleistet. Am heutigen Dienstag überreichten Christoph Hötzendorfer...
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Die FWG Bad Reichenhall hatte zum Stammtisch am 02.06.2025 in der Poststube den Kunst- und Kulturverein Sternenzelt e.V. eingeladen. Mike Rupin, Schatzmeister des Vereins, informierte die Anwesenden über den Werdegang...
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Gisela Kaniber, 1. Vorsitzende der FWG Bad Reichenhall, begrüßt die zahlreichen Besucher und ehrt zu Beginn des Abends zwei langjährige Mitglieder der FWG, Gerhard Fuchs (30 Jahre) und Günter Hüttl...
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Am 03.02.2025 hielt die FWG Bad Reichenhall eine ordentliche Mitgliederversammlung ab, bei der auch die Neuwahlen der Vorstandschaft stattfanden. Frau Freyer, die 1. Vorsitzende des Vereins begrüßte die Anwesenden insbesondere...
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Die Stadt Bad Reichenhall bietet an allen Grundschulen eine Ganztagsbetreuung der Kinder in der sogenannten Offenen Ganztagsschule (OGTS) an, obwohl hierauf noch kein Rechtsanspruch besteht. Diese sogenannte freiwillige Leistung der...
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Dich interessiert Kommunalpolitik? Dann sei dabei! Am 29.07.2024 treffen wir uns an der Staufenbrücke um 17 Uhr (auf der Reichenhaller Seite), um dann gemeinsam nach Hammerau zum Auwirt zu radeln. Dort werden...
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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11.März 2024 erging in einem Eilverfahren und gründet folglich nur auf einer summarischen und vorläufigen Prüfung der Sach- und Rechtslage. Zwar umfasst die Entscheidung...
Weiterlesen 09.08.2025, 18:30 Uhr Europameisterschaft im Handmähen |
24.10.2025, 16:00 Uhr Betriebsbesichtigung neue Filiale Enzianbrennerei Grassl in Berchtesgaden |
13.12.2025, 13:00 Uhr Besuch des Christkindlmarktes der Pidinger Werkstätten |