Neufassung der Satzung der Freien Wähler (FW) Ainring vom 22.06.2017
Die Freien Wähler (FW) Ainring haben ihren Sitz in Ainring und sind im Vereinsregister eingetragen.
Organe sind:
Der Vorstand besteht aus:
Die Vorstandsmitglieder a. bis e. werden mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt, die drei Beisitzer werden vom Vereinsausschuss berufen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Freien Wähler Ainring. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus, so hat in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit zu erfolgen. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der 2. Vorsitzende den 1. Vorsitzenden nur im Falle dessen Verhinderung.
Der Vereinsausschuss besteht aus:
Der Vereinsausschuss ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse der Freien Wähler Ainring es erfordert oder es drei Ausschussmitglieder beantragen. Der Vereinsausschuss hat für die Wahl der Kandidaten zum Gemeinderat, Kreistag, Bürgermeisteramt und Landrat das Vorschlagsrecht. Aufgabe des Vereinsausschusses ist es, Sachprobleme im kommunalen Bereich zu erörtern. Er beruft 3 Beisitzer in die Vorstandschaft. Zudem entscheidet er über den Ausschluss von Mitgliedern. Die Ladung zu Vorstandssitzungen bzw. Vereinsausschusssitzungen erfolgen schriftlich mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin. Vorstand und Ausschuss sind beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden ist.
Mindestens einmal im Jahr hat der 1. Vorsitzende eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Ladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin im Freilassinger Anzeiger.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse der Freien Wähler Ainring es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder diese Einberufung unter Angabe von Gründen vom 1. Vorsitzenden verlangen. Die Stimmenmehrheit entscheidet. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen und vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen. Satzungsänderungen müssen mit einer drei Viertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Zur Erfüllung einzelner Aufgaben können Ausschüsse von der Mitgliederversammlung und dem Vorstand eingesetzt werden.
Die Auflösung kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit zwei Drittel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung, die die Auflösung beschlossen hat, bestimmt mit einfacher Mehrheit über die Verwendung des Vereinsvermögens; dieses ist einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.
Diese Satzung tritt nach Genehmigung der bei der Mitgliederversammlung Anwesenden in Kraft.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 22.06.2017
In der Jahreshauptversammlung 2018 wurde die Vorstandschaft der Freien Wähler (FW) Ainring neu gewählt. Folgende Personen bilden unsere Vorstandschaft:
Stefan Eberl |
Martin Strobl |
Julia Eberl |
Manfred Nowak |
Peter Hogger |
Josef Dusch |
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