Aufgrund § 5 der Satzung des Kreisverbandes Freie Wähler Berchtesgadener Land erlässt die Mitgliederversammlung mit Beschluss vom 28. November 2018 folgende Beitragsordnung:
§ 1 - Höhe Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich 20 €. Vergünstigungen werden nicht gewährt.
§ 2 - Fälligkeit
Die Beiträge sind zu Jahresbeginn fällig und werden durch den Schatzmeister zeitnah eingezogen. Sie sind spätestens zum 31.03. des Jahres zu begleichen. Bei einem Eintritt oder Austritt während des Jahres ist ein voller Jahresbeitrag zu leisten.
§ 3 - Förderbeitrag der Ortsgemeinschaften
Der jährliche Förderbeitrag der vom Kreisverband vertretenen Ortsgemeinschaften beträgt je angefangene 1.000 Einwohner des Ortes 10 Euro. Dieser Förderbeitrag ist bis 31.03. zu begleichen.
§ 4 - Abführungen der Mandatsträger
Die Mandatsträger des Kreisverbandes (Kreisräte, Landrat) beteiligen sich an der Finanzierung des Kreisverbandes durch Abführungen von Teilbeträgen der Sitzungsgelder bzw. von gezahlten Entschädigungen (Fraktionssprecher) nach einer langjährigen selbstbestimmten Übung freiwillig.
§ 5 - Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.