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Brigitte RudholzerAngestellte |
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Dr. Dorothea DenkZahnärztin |
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Markus ScheurerObergerichtsvollzieher |
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Karl-Heinz SchauerTransportunternehmer |
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Brigitte Rudholzergeb. 24.11.1963 |
Die Freien Wähler haben Ihren Sitz in Laufen.
Vertretung der parteilich nicht gebundenen Bürger der Stadt Laufen in der Öffentlichkeit und die Aufstellung nicht gebundener Kandidaten für die Gemeindevertretung (Stadtrat), eventuell auch für den Kreistag.
Mitglieder der Freien Wähler Laufen können werden: alle über 18 Jahre alten Personen aus dem Stadtgemeindebezirk Laufen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Die Mitglieder wählen Kandidaten für die Gemeindevertretung (Stadtrat), eventuell auch für den Kreistag.
Die Mitgliedschaft wird beendet:
zu a): der freiwillige Austritt muss in schriftlicher Form gegenüber der Vorstandschaft erfolgen.
zu b): der Tod eines Mitgliedes bewirkt die sofortige Beendigung der Mitgliedschaft.
zu c): ein Mitglied kann, wenn es gegen die Interessen der FW schwer verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss der Vorstandschaft ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Dazu ist ihm mindestens eine Frist von zwei Wochen einzuräumen. Ein Ausschließungsbeschluss mit den Ausschließungsgründen ist dem betreffenden Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliedsversammlung als Recht zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen vom Tage der Zustellung des Ausschließungsbescheides an schriftlich eingelegt werden. Über den Ausschluss wird in der nächsten öffentlichen Mitgliederversammlung entschieden.
Organe der Freien Wähler sind:
Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzende/r und seinen Stellvertretern.
Die Vorstandschaft besteht aus:
Mindestens einmal im Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem:
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn hierfür ein Bedürfnis vorliegt oder die Einberufung von einem Drittel sämtlicher Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beim Vorstand verlangt wird.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Bekanntgabe hat mindestens 1 Woche vorher per Email zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel sämtlicher Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese Beschlussfähigkeit unbedingt hinzuweisen. Die Mitgliederversammlungen fassen im Allgemeinen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Anwesenden. Zu Satzungsänderungen ist jedoch eine Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen erforderlich.
Die in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer (Schriftführer) der Sitzung zu unterzeichnen.
Der Jahresbeitrag wird auf 15,- Euro festgesetzt.
Alle erhobenen Daten der Mitglieder werden vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt. Ebenso werden diese Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks erhoben, gespeichert und bearbeitet. Beim Austritt werden alle Angaben bis auf Vorname, Name und Zeiten der Mitgliedschaft gelöscht. Die Bewahrung der Restdaten erfolgt sicher beim Vorstand zur Sicherung der Historie des Verbandes. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufbewahrt.
Die Auflösung der Freien Wähler kann nur in einer Mitgliederversammlung mit in der Ziffer 8. Festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der/die 1. Vorsitzende/r, die weiteren Stellvertreter und falls einer dieser verhindert ist, der Kassenwart, gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln. Das Restvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck innerhalb der Stadtgemeinde Laufen nach Anhörung des Stadtrates zuzuführen.
Geschichte der FWG Laufen
Die Bürgermeister der FWG |
Geschichte der GLL1977 Aus dem ehemaligen "Krankenhaus-Erhaltungsverein" geht im Jahr 1977, genauer gesagt am 17.08.1977 die Vereinigung "Gemeinwohl Laufen-Leobendorf hervor, welche bis 26.07.2007 Bestand hatte, also fast genau 30 Jahre. Ihr ursprünglicher Satzungszweck war die Mitwirkung bei der Lösung aller anstehenden Probleme in Laufen und Leobendorf mit den Schwerpunkten: Ausbau des Gesundheitswesens und Förderung der Wirtschaftskraft. Die GLL ist seit 1978 im Stadtrat vertreten. 1978 Ein Stadtrat Hubertus Gürtler 1984 Zwei Stadträte Frau Johanna Bindl, Herr Hubertus Gürtler 1990 Drei Stadträte Johanna Bindl, Hubertus Gürtler, Ludwig Herzog 1993 Drei Stadträte Johanna Bindl, Hubertus Gürtler Ludwig Herzog wird zum 1.Bürgermeister gewählt Hannes Peschl rückt nach für Herzog 1996 Vier Stadträte Johanna Bindl, Hubertus Gürtler, Hannes Peschl, Dr. Hellenschmidt 2002 Drei Stadträte Johanna Bindl, Hannes Peschl, Brigitte Rudholzer 2007 Herr Dr. Klaus Hellenschmidt rückt nach für Frau Bindl Wenige Tage vor der Auflösungsversammlung der GLL am 26.07.2007 verstirbt Gründungs- u. Stadtratsmitglied Frau Johanna Bindl und nur zwei Monate später Gründungs- u. langjähriges Stadtratsmitglied Herr Hubertus Gürtler. 20.09.07 Jahreshauptversammlung der FBL Brigitte Rudholzer wird 2. Vorsitzende Hannes Peschl wird 3. Vorsitzender Bürgermeister der GLL 1993 - 2008 1. Bürgermeister Ludwig Herzog |
Einbeziehung von Wasserkraft im Rahmen von geplanten künftigen Brückenbauwerken im Einzugsbereich von Laufen.
Dabei solllten Fließverhalten und Renaturierung mit beachtet werden.
Förderung von kulturhistorischen und touristischen Aktivitäten zum Vorteil der Laufener Bevölkerung
26.06.2024
Kürzlich trafen sich Freien Wähler Bischofswiesen in der Pfaffenalm Winkl zu Ihrer Jahreshauptversammlung. Zu dieser Versammlung konnte Ortsvorsitzender Paul Koller den ehemaligen Kreisvorsitzenden Dieter Nowak sowie den Landtagsabgeordneten Michael Koller begrüßen. Nach Feststellung der Ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung ging es auch schon um die Schwerpunkte der Versammlung. Neben einer Satzungsänderung...
Weiterlesen07.05.2024
Gelungener Maitanz der Freien Wähler im Gasthof Brennerbräu Für mehr Praxisnähe in der Politik und weniger Bürokratie für den Bürger warb Landesbäuerin Christine Singer aus Hofheim (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) in ihrem Grußwort beim Maitanz der Freien Wähler in Bischofswiesen. Beim „Tanz für ein starkes Europa“ mit der Soizwieser Tanzlmusi konnte Paul Koller, der...
Weiterlesen09.02.2020
Die Freien Wähler Bischofswiesen erklären Ihre Standpunkte zur Gemeinderatswahl am 15.03.2020 Freie Wähler Bischofswiesen zu Familie, Jugend, Vereine und Ortsentwicklung Freie Wähler Bischofswiesen zu Landwirtschaft Umwelt Tourismus Freie Wähler Bischofswiesen zu Ortsentwicklung, Arbeitsplätze und Stärkung von Handwerk Freie Wähler Bischofswiesen zu Tourismus Verkehr Umwelt Freie Wähler Bischofswiesen zu Wohnen, Infrastrukur und Finanzen Wir freuen uns auch...
Weiterlesen07.02.2020
Auf geht´s zum Tanz vor der Wahl am Samstag, den 15.02.2020, ab 19 Uhr im Gasthaus Brennerbräu in Bischofswiesen. Die Kandidatinnen und Kandidaten der FW Bischofswiesen für den Gemeinderat und den Kreistag stellen sich vor. Auch Landrats-Kandidat Michael Koller wird dabei sein. Es spielt die Soizwieser Tanzlmusi. A bissl Politik - viel...
Weiterlesen29.01.2020
Kürzlich traf sich eine Abordnung der Gemeinderatskandidaten der Freien Wähler Bischofswiesen mit ihrem Landratskandidaten Michael Koller um über Themen wie z.B. Öffentlicher Nahverkehr, Umwelt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu diskutieren. Koller bedankte sich bei allen Teilnehmern für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit und freut sich mit den Kandidaten...
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