FW Berchtesgaden
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Foto Berchtesgaden

Brigitte Rudholzer

Brigitte Rudholzer

Angestellte
verheiratet

2. Bürgermeisterin
Stadträtin

Dr. Dorothea Denk

Dr. Dorothea Denk

Zahnärztin
verheiratet

Stadträtin

Markus Scheurer

Markus Scheurer

Obergerichtsvollzieher
verheiratet

Stadtrat

Karlheinz Schauer

Karl-Heinz Schauer

Transportunternehmer
verheiratet

Stadtrat

Brigitte Rudholzer

Brigitte Rudholzer

geb. 24.11.1963
Angestellte
verheiratet

2. Bürgermeisterin
Stadträtin
Sprecherin der Kreisfraktion

 

1. Sitz:

Die Freien Wähler haben Ihren Sitz in Laufen.

 

2. Zweck:

Vertretung der parteilich nicht gebundenen Bürger der Stadt Laufen in der Öffentlichkeit und die Aufstellung nicht gebundener Kandidaten für die Gemeindevertretung (Stadtrat), eventuell auch für den Kreistag.

 

3. Entstehung der Mitgliedschaft:

Mitglieder der Freien Wähler Laufen können werden: alle über 18 Jahre alten Personen aus dem Stadtgemeindebezirk Laufen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Die Mitglieder wählen Kandidaten für die Gemeindevertretung (Stadtrat), eventuell auch für den Kreistag.

 

4. Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft wird beendet:

  1. durch freiwilligen Austritt
  2. durch Tod
  3. durch Ausschließung

zu a): der freiwillige Austritt muss in schriftlicher Form gegenüber der Vorstandschaft erfolgen.
zu b): der Tod eines Mitgliedes bewirkt die sofortige Beendigung der Mitgliedschaft.
zu c): ein Mitglied kann, wenn es gegen die Interessen der FW schwer verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss der Vorstandschaft ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Dazu ist ihm mindestens eine Frist von zwei Wochen einzuräumen. Ein Ausschließungsbeschluss mit den Ausschließungsgründen ist dem betreffenden Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliedsversammlung als Recht zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen vom Tage der Zustellung des Ausschließungsbescheides an schriftlich eingelegt werden. Über den Ausschluss wird in der nächsten öffentlichen Mitgliederversammlung entschieden.

 

5. Organe:

Organe der Freien Wähler sind:

  • der Vorstand
  • die Vorstandschaft
  • die Mitgliederversammlung

 

6. Der Vorstand:

Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzende/r und seinen Stellvertretern.

 

7. Die Vorstandschaft:

Die Vorstandschaft besteht aus:

  • dem /der Vorsitzenden
  • dem/den Stellvertreter/n des/der Vorsitzenden
  • dem/der Schriftführer/in und seinem/r Stellvertreter/in
  • dem/der Kassenwart/in
  • dem/der Öffentlichkeitsreferent/in
  • den drei Beisitzern (die nicht dem Stadtrat angehören)
  • ferner gehören der Vorstandschaft die jeweils in den Stadtrat gewählten Vertreter der Freien Wähler als Beisitzer an
  • die Vorstandschaft ist von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren zu wählen. Die Vorstandschaft fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen, die vom Vorstand einberufen werden müssen. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Erschienenen, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden bzw. seines/r Vertreter/in. Sitzungen der Vorstandschaft sind einzuberufen, wenn es das Interesse der Freien Wähler erfordert oder wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder die Einberufung unter Angabe der Gründe verlangt.

 

8. Mitgliederversammlung:

Mindestens einmal im Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem:

  • Die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung der Vorstandschaft
  • Die Wahl der Vorstandsmitglieder
  • Die Entlastung der Vorstandsmitglieder
  • Die Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung der Freien Wähler
  • Die Beschlussfassung über alle von der Vorstandschaft vorgelegten Anträge
  • Die Entscheidung über Berufung von Mitgliedern gegen einen Ausschließungsbeschluss
  • Die Entscheidung über Aufnahmeanträge, die von der Vorstandschaft abgelehnt wurden und deshalb Antrag auf Entscheidung an die Mitgliederversammlung gestellt wurde.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn hierfür ein Bedürfnis vorliegt oder die Einberufung von einem Drittel sämtlicher Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beim Vorstand verlangt wird.

Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Bekanntgabe hat mindestens 1 Woche vorher per Email zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel sämtlicher Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese Beschlussfähigkeit unbedingt hinzuweisen. Die Mitgliederversammlungen fassen im Allgemeinen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen aller Anwesenden. Zu Satzungsänderungen ist jedoch eine Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen erforderlich.

 

9. Beurkundung der Beschlüsse:

Die in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer (Schriftführer) der Sitzung zu unterzeichnen.

 

10. Jahresbeitrag:

Der Jahresbeitrag wird auf 15,- Euro festgesetzt.

 

11. Datenschutz:

Alle erhobenen Daten der Mitglieder werden vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt. Ebenso werden diese Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks erhoben, gespeichert und bearbeitet. Beim Austritt werden alle Angaben bis auf Vorname, Name und Zeiten der Mitgliedschaft gelöscht. Die Bewahrung der Restdaten erfolgt sicher beim Vorstand zur Sicherung der Historie des Verbandes. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

 

12. Auflösung und Anfallberechtigung:

Die Auflösung der Freien Wähler kann nur in einer Mitgliederversammlung mit in der Ziffer 8. Festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der/die 1. Vorsitzende/r, die weiteren Stellvertreter und falls einer dieser verhindert ist, der Kassenwart, gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln. Das Restvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck innerhalb der Stadtgemeinde Laufen nach Anhörung des Stadtrates zuzuführen.

Geschichte  der FWG Laufen


1948
Bei der ersten Kommunalwahl nach dem Krieg bildete sich die Gruppeunpolitische Heimatliste. Sie konnte 7 Stadträte stellen. Diese Gruppierung ist wieder zerfallen und daraus entstanden die Freien Wähler. Seit 1952 stellen sie nun als fester Bestand im Stadtrat folgende Räte:

1952 Vier Stadträte
Leopold Balleisen, Hans Lobmayr, Xaver Schröck, Franz Stadler

1956 Drei Stadträte
Leopold Balleisen, Franz Stadler, Dr. Heinz Pauli

1960 Drei Stadträte
Leopold Balleisen, Franz Stadler, Dr. Heinz Pauli

1966 Drei Stadträte
Dr. Heinz Pauli, Hans Lobmayr, Josef Bauer

1970 Vier Stadträte
Dr. Heinz Pauli, Josef Bauer, Josef Tiefenbacher, Franz Aschauer

1972 kam die Landkreisreform
Durch die Eingemeindung von Heining, Leobendorf und Triebenbach gab es eine neue Zusammensetzung des Stadtparlaments

Wahl 11.6.72 1. Bürgermeister Helmut Zuckschwerdt

Sieben Stadträte
Dr. Heinz Pauli, Josef Tiefenbacher, Heinz Schmidbauer, Franz Aschauer, Ferdinand Scheucher, Max Schuster, Erich Salomon

Die Wahl wurde annulliert wegen der Verbrennung der Wahlzettel (Wiederholung wegen Unregelmäßigkeiten)!

Wahl 27.9.72 1. Bürgermeister Helmut Zuckschwerdt

Sechs Stadträte
Dr. Heinz Pauli, Josef Tiefenbacher, Heinz Schmidbauer, Franz Aschauer, Ferdinand Scheucher, Max Schuster

1977 rückte Erich Salomon für den verstorbenen Josef Tiefenbacher nach

1978 1. Bürgermeister Helmut Zuckschwerdt

Sechs Stadträte
Dr.Heinz Pauli, Josef Schindler, Ferdinand Scheucher, Max Schuster, Erich Salomon, Peter Morawietz

1981 verstarb Bürgermeister Helmut Zuchschwerdt

1982 rückte Heribert Bruckschlögl für den verstorbenen Ferdinand Scheucher nach

1984 Fünf Stadträte
Erich Salomon, Herbert Puffer, Adolf Wendelberger, Dr. Heinz Pauli, Peter Morawietz

1990 Fünf Stadträte
Erich Salomon, Herbert Puffer, Adolf Wendelberger, Peter Morawietz, Dr. Matthias Leistner

1996 Fünf Stadträte
Herbert Puffer, Adolf Wendelberger, Peter Morawietz, Dr. Matthias Leistner, Franz Eder

2002 Vier Stadträte
Herbert Puffer, Peter Morawietz, Dr. Matthias Leistner, Albert Schuhböck 

2008 Vier Stadträte
Herbert Puffer, Peter Morawietz, Dr. Matthias Leistner, Brigitte Rudholzer

2014 Vier Stadträte
Brigitte Rudholzer, Dr. Dorothea Leistner, Dr. Klaus Hellenschmidt, Karl-Heinz Schauer

2020 Vier Stadträte
Brigitte Rudholzer, Dr. Dorothea Denk, Dr. Klaus Hellenschmidt, Karl-Heinz Schauer

Die Bürgermeister der FWG

1972 - 1981 1.Bürgermeister Helmut Zuckschwerdt
1981 - 1990 2. Bürgermeister Erich Salomon
1996 - 2002 2. Bürgermeister Peter Morawietz
2002 - 2008 3. Bürgermeister Albert Schuhböck
2008 - 2014 3. Bürgermeisterin Brigitte Rudholzer
seit 2014      2. Bürgermeisterin Brigitte Rudholzer


Die Kreisräte der FWG


1972 - 1981
1. Bürgermeister Helmut Zuckschwerdt

1972 - 1978
Ferdinand Scheucher

1996 - 2002
Peter Morawietz

seit 2014
Brigitte Rudholzer


Die Vorstände

1952 -1960 Franz Stadler
1960 - 1982 Dr. Heinz Pauli
1982 - 1986 Michael Behringer
1986 - 1988 Horst Hieble
1988 - 1991 Erich Salomon
1991 - 2003 Dr. Matthias Leistner
2003 - 2007 Martin Mosinger
2007 - 2009 Dr. Matthias Leistner
2009 - 2011 Christoph Fischereder
2011 - 2021 Brigitte Rudholzer
seit 10.06.2021 Markus Scheurer


26.07.2007 Umbenennung der FWG in FBL

20.09.2007 Jahreshauptversammlung der FBL
Dr. Matthias Leistner wird 1. Vorsitzender

11.11.2009
Mitgliederversammlung der FBL
Christoph Fischereder wird 1. Vorsitzender

21.11.2011 Jahreshauptversammlung der FBL
Brigitte Rudholzer wird 1. Vorsitzende

10.06.2021 Jahreshauptversammlung der FW
Markus Scheurer wird 1. Vorsitzender

Geschichte der GLL


1977

Aus dem ehemaligen "Krankenhaus-Erhaltungsverein" geht im Jahr 1977, genauer gesagt am 17.08.1977 die Vereinigung "Gemeinwohl Laufen-Leobendorf hervor, welche bis 26.07.2007 Bestand hatte, also fast genau 30 Jahre. Ihr ursprünglicher Satzungszweck war die Mitwirkung bei der Lösung aller anstehenden Probleme in Laufen und Leobendorf mit den Schwerpunkten: Ausbau des Gesundheitswesens und Förderung der Wirtschaftskraft.

Die GLL ist seit 1978 im Stadtrat vertreten.

1978 Ein Stadtrat
Hubertus Gürtler

1984 Zwei Stadträte
Frau Johanna Bindl, Herr Hubertus Gürtler

1990 Drei Stadträte
Johanna Bindl, Hubertus Gürtler, Ludwig Herzog

1993 Drei Stadträte
Johanna Bindl, Hubertus Gürtler
Ludwig Herzog wird zum 1.Bürgermeister gewählt
Hannes Peschl rückt nach für Herzog

1996 Vier Stadträte
Johanna Bindl, Hubertus Gürtler, Hannes Peschl, Dr. Hellenschmidt

2002 Drei Stadträte
Johanna Bindl, Hannes Peschl, Brigitte Rudholzer

2007 Herr Dr. Klaus Hellenschmidt rückt nach für Frau Bindl

Wenige Tage vor der Auflösungsversammlung der GLL am 26.07.2007 verstirbt Gründungs- u. Stadtratsmitglied Frau Johanna Bindl und nur zwei Monate später Gründungs- u. langjähriges Stadtratsmitglied Herr Hubertus Gürtler.

20.09.07
Jahreshauptversammlung der FBL
Brigitte Rudholzer wird 2. Vorsitzende
Hannes Peschl wird 3. Vorsitzender

Bürgermeister der GLL
1993 - 2008 1. Bürgermeister Ludwig Herzog

1. Altstadt

  • Beleuchtungssituation verbessern
  • Parkdeck am unteren Stadttor, Vermietung der Stellplätze
  • Ampelregelung Schloßstr./B20, Erleichterung für Fußgänger

2. Umgehungsstraße

  • Das Ergebnis der Umweltverträglichkeist-Studie wird abgewartet
  • Zusätzliche Mittel für Lärmschutz von der Stadt Laufen
  • Einbindung einer neuen, ortsnahen Salzachbrücke

3. Familien- u. Seniorenpolitik

  • Bedarfsgerechter Ausbau der vorhandenen Kindertagesstätten
  • Anbindung Stadtbus an die Lokalbahn Oberndorf
  • Schaffung einer behindertengerechten sanitären Anlage im Altstadtbereich
  • Erhaltung des Strandbades und der Naherholungsgebiete der Gemeinde

4. Verwaltung

  • Der zukünftige Bürgermeister wird den Service in der Stadtverwaltung für die
    Bürger vereinfachen und noch bürgerfreundlicher gestalten.

5. Energiewirtschaft

Einbeziehung von Wasserkraft im Rahmen von geplanten künftigen Brückenbauwerken im Einzugsbereich von Laufen.
Dabei solllten Fließverhalten und Renaturierung mit beachtet werden.

7. Stadt-Marketing - Kultur und Tourismus

Förderung von kulturhistorischen und touristischen Aktivitäten zum Vorteil der Laufener Bevölkerung

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Jürgen Reiner im Markt Berchtesgaden Am Valentinstag waren die FW mit einem Stand in der Fußgängerzone im Markt Berchtesgaden präsent. Viele Einheimische und auch Gäste nahmen die Gelegenheit wahr, um mit...

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Einladung zur Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehr Berchtesgaden

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Ihr Ansprechpartner

1. Vorsitzender Helmut Langosch

Helmut Langosch
Am Etzerschlößl 8
83471 Berchtesgaden

Telefon  +49 175 1586874
E-Mail 

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Keine Termine