Die Freien Wähler - viele Menschen kennen uns, doch nur wenige wissen, was es heißt, ein Freier Wähler zu sein. Mit diesem Beitrag wollen wir Sie über die Grundlagen und Grundsätze unserer politischen Gruppierung aufklären.
Die Freie Wähler sind...
... eine Vereinigung unabhängiger Bürgerinnen und Mürger; sie gehören keiner politischen Partei an; sie erhalten keine Wahlkampfkostenerstattung.
Die Freie Wähler sind...
... Bürgerinnen und Bürger, die sich beruflich und sozial erfolgreich engagieren; sie wollen ihre Erfahrungen und Erfolge in die Gemeindepolitik einbringen; sie streben keine Parteikarriere an.
Die Freie Wähler arbeiten...
... in der Gemeinde gerne mit allen aufrechten Bürgerinnen und Bürgern zusammen. - Sie haben sich in Bayern in einem Landesverband der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften locker organisiert und ein Bildungswerk für Kommunalpolitik gegründet, um Gedanken und Erfahrungen auszutauschen und sich kommunalpolitisch fortzubilden.
Die Freie Wähler haben...
... sich satzungsmäßig das Ziel gesetzt, eine sachliche Kommunalpolitik zu betreiben; sie lassen sich dabei von drei grundlegenden Prinzipien leiten:
1. BÜRGERNAH
- FREIE WÄHLER richten ihre politischen Entscheidungen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger aus;
- sie gestalten die gemeindliche Selbstverwaltung bürgerfreundlich;
- der Mensch steht im Mittelpunkt ihrer politischen Anstrengungen, sowohl als Einzelpersönlichkeit, als auch als Mitglied der Gemeinde
2. SACHBEZOGEN
- FREIE WÄHLER richten ihre politischen Entscheidungen an sachlichen Gegebenheiten und Situationen aus;
- kommunalpolitische Entscheidungen müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern dienen;
- Gemeindepolitik darf sich nicht an Parteiinteressen orientieren, sondern nur an Bürgerinteressen, am Gemeinwohl.
3. UNABHÄNGIG
- FREIE WÄHLER halten sich frei von politischer Beeinflussung durch Parteivorgaben; sie kennen keinen Fraktionszwang;
- sie verstehen sich als Partner der Parteien auf Gemeindeebene und wollen zwischen ihnen vermitteln;
- sie lehnen die Einflußnahme einseitiger Interessengruppen ab.