Bürgerstammtisch der Freien Wähler Schönau am Königssee
Zu einem höchst interessanten Bürgerstammtisch zum Thema „Baurecht für Bauträgerprojekte – Macht und Ohnmacht des Gemeinderats“ luden die Freien Wähler Schönau am Königssee ein. Schwerpunkt der gut besuchten Diskussion war diesmal der Vortrag von Notar a. D. Dr. Hermann Amann.
Unterstützt von den Gemeinderäten Beppo Maltan, Michael Lochner, Stefan Pfnür und Martin Hofreiter, fassten FW-Vorsitzender und Gemeinderat Thomas Janzen mit zweiten Bürgermeister Richard Lenz zunächst die Ergebnisse der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen zusammen.
Passend zum Thema des Bürgerstammtisches war in der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2018 der Bauantrag eines Bauträgers zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Waldhauserstraße, Schönau am Königssee auf der Tagesordnung. Dieses Grundstück befindet sich im Innenbereich. Der Bauträger wollte hier eine Wohnanlage als massiven Baukörper errichten. Die entstehenden Wohnungen werden bei solchen Projekten zu Höchstpreisen als Eigentumswohnungen verkauft. Da sich die angedachte Bebauung eindeutig nicht in die Umgebung einfügen würde, hatte der Gemeinderat hier die Möglichkeit den Bauantrag einstimmig abzulehnen.
Dr. Amann zeigte in seinem Vortrag eine Möglichkeit für Gemeinden auf, Zweitwohnsitze die durch Bauträgerprojekte entstehen, einzudämmen. Gemeinden wie Schönau am Königssee haben die Möglichkeit, eine Satzung zu erlassen, die die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 BauGB zulässt. Nach § 22 Abs. 1 Nr. 5 BauGB können Gemeinden, die oder deren Teile überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, in einem Bebauungsplan oder durch sonstige Satzung bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind, der Genehmigung bedarf. Das heißt, dass die Gemeinde Schönau am Königssee mit einer solchen Satzung die Möglichkeit hat, Eigentümer von entsprechenden Eigentumswohnungen die nicht nach dieser Satzung genutzt werden, zu sanktionieren. Des Weiteren muss der Bauträger den potenziellen Wohnungskäufer darauf hinweisen, dass eine solche Satzung in der Gemeinde besteht. Dies sollte für den Personenkreis, der den dringend benötigten Wohnraum leer stehen lässt, auch abschreckende Wirkung haben.
Thomas Janzen zeigte sich erfreut, dass sich die Gemeinde Schönau am Königssee seit einiger Zeit mit der Entwicklung einer solchen Satzung beschäftigt. Der Gemeinderat sollte in absehbarer Zeit eine solche Satzung in Schönau am Königssee erlassen können.
Herr Dr. Amann und die FW-Gemeinderäte machten deutlich, dass das Ehrenamt eines Gemeinderates bezüglich des Baurechts sehr anspruchsvoll ist. Eine entscheidende Rolle bei allen Baugenehmigungsverfahren kommt dem zuständigen Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde zu. In vielen Fällen trifft im Endeffekt das Landratsamt die Entscheidung ob ein Projekt genehmigungsfähig ist oder nicht. Hier wünschen sich die Gemeinderäte der Freien Wähler Schönau am Königssee, dass sich das Landratsamt bei Sachverhalten mit Ermessensspielraum auf die Seite der Gemeinde stellt.
Das die Bauträgerprojekte der jüngeren Vergangenheit und der Zukunft, den Bürgern des Berchtesgadener Talkessels unter den Nägeln brennt wurde in der anschließenden engagierten Diskussion deutlich. Viele Bürger machen sich Sorgen über diese Entwicklung und den „Ausverkauf der Heimat“. Dr. Amann und die FW-Gemeinderäte versuchten alle Fragen der Bürger zu beantworten. Es wurde in der Debatte aber deutlich, dass dieses Thema sehr komplex ist, und keine einfachen Antworten möglich sind.
Die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler Schönau am Königssee war sich einig, dass man eine maßvolle Weiterentwicklung der Gemeinde will. Feste Absicht ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für unsere einheimische Bevölkerung. Bauträgerprojekte, die der Gewinnmaximierung einzelner dienen und keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen, sehen die Gemeinderäte der Freien Wähler Schönau am Königssee sehr kritisch.
Fakt ist aber, dass jeder Gemeinderat nach Recht und Gesetz zu entscheiden hat. Die Gemeinderäte wollen aber den rechtlichen Spielraum, den es teilweise gibt, zu Gunsten der einheimischen Bevölkerung nutzen.
Die Freien Wähler Schönau am Königssee freuten sich abschließend über einen gelungenen Abend und eine engagierte Beteilung der Bürgerinnen und Bürger.
Bild: von links: Zweiter Bürgermeister Richard Lenz, Notar a. D. Dr. Hermann Amann, Organisator der Veranstaltung Manfred Vonderthann und Gemeinderat und FW-Vorsitzender Thomas Janzen