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Am Dienstag, den 18.Febraur 2020, beschloss der Stadtrat mehrheitlich, die Linde am Kindergarten Marzoll fällen zu lassen. Grund für diesen Beschluss waren die überzeugenden Argumente  der Verwaltung in ihrer Vorlage für die Stadträte (z.B.: Beschattung der geplanten Photovoltaikanlage, Gefährdung der spielenden Kinder, erheblicher baulicher Mehraufwand bei der Gestaltung der Außenanlagen usw.). Dass dieser Beschluss dem Umweltreferenten Dr. Guglhör nicht gefiel und er sich in seiner manchmal etwas kauzigen, aber liebenswerten Art dagegen wendet, war zu erwarten.

Mit Erstaunen musste ich aber dem Artikel im Reichenhaller Tagblatt vom 24. Februar entnehmen, dass die Oberbürgermeisterkandidatin der Bürgerliste, Frau Tauber-Spring, den Vollzug des Beschlusses mit einer Kronenbesetzung verhindern wollte. Sie hat offenbar mit ihrer bunt gemischten Truppe, die von „Friydays for Future“-Aktivisten bis  zu AfD Sympathisanten nahezu das ganze Spektrum der politischen Meinungsbildung umfasst, die Orientierung verloren. Als Frau, die das Amt der Oberbürgermeisterin anstrebt, sollte sie die Geschäftsordnung des Stadtrats kennen. § 15 Abs. 1 dieser Satzung lautet: „Die Befugnis des Oberbürgermeisters zur Vertretung der Stadt nach außen bei der Abgabe von rechtserheblichen Erklärungen (Art. 38 Abs. 1 GO) beschränkt sich auf den Vollzug der einschlägigen Beschlüsse des Stadtrats und der beschließenden Ausschüsse….“ Der/die Oberbürgermeister/in  hat also die Beschlüsse des Stadtrats zu vollziehen. Bei dem Verhalten der Frau Tauber-Spring  im Fall der Linde kommt der Verdacht auf, dass sie sich, sollte sie in das Amt gewählt werden, künftig an diese Vorgabe nicht halten wird, sondern die eigene Meinung  oder diejenige einiger weniger selbsternannter, aber lauter Baumschützer vollziehen wird. Das wäre ein eigenartiges Demokratieverständnis und würde sie für das Amt disqualifizieren.

Friedrich Hötzendorfer
Stadtrat
Bad Reichenhall

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