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Die Stadtratsfraktion der FWG Bad Reichenhall hat im Rahmen der letzten Stadtratssitzung zum sogenannten Auentunnel

 

1. Ist es überhaupt rechtlich zulässig, dass das staatliche Straßenbauamt eine Variantenuntersuchung „Auentunnel“ durchführt?

Begründung: Der Gesetzgeber hat in der Anlage zum sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (vom Bundestag beschlossen am 02.12.2016, Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2016, in Kraft seit 31.12.2016, BGBl 2016, Teil I, S. 3354 ff.) unter der Ziffer 277 in Gesetzeskraft gegossen:

Ortsumfahrung Bad Reichenhall, Bauziel N2 (Anm.: also zweispurig), Neubau mit Priorität vordringlicher Bedarf.“

Damit ist der Bedarf verbindlich festgeschrieben. Die Bindung findet auch nach Innen statt, d.h. , die Verwaltung ist in ihrem Handeln gebunden, sie darf nicht abweichend von gesetzlichen Festlegungen agieren.

 

2.

a) Wenn es denn zulässig wäre, führte dies dann zu einer Verzögerung der Realisierung der Ortsumfahrung Bad Reichenhall?

b) Worauf gründet die Behauptung des Herrn Aicher, der Auentunnel könne in zwei Jahren realisiert werden?

Begründung: Der ehemalige Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hält eine derartige Zeitschiene „nur in China“ für realistisch. Bei uns müsse man wieder bei „Adam und Eva“ anfangen, hier gäbe es ein geordnetes Verfahren mit Fristen und Beteiligungen von Behörden und Bürgern (Reichenhaller Tagblatt vom 04.09.2017). Das dauert Jahre wenn nicht ein Jahrzehnt, zumal der Bundesverkehrswegeplan, wie die bisherige Erfahrung zeigt, wohl bis 2030 in toto fortgeschrieben werden wird.

 

3. Macht es denn Sinn, Geld und Ressourcen in die Variantenprüfung „Auentunnel“zu investieren?

Begründung: Herr Dr. Peter Ramsauer, dem man in diesem Bereich als ehemaligen Verkehrsminister doch einige Kompetenz zutrauen darf, bezeichnet den Auentunnel „nur als scheinbare, ausdrücklich nicht als anscheinende Alternative“, woraus folgt, dass er ihn für einen Irrweg hält (Reichenhaller Tagblatt a.a.O.). Dies gilt umso mehr, als die Variante im Prinzip schon im Verfahren Kirchholztunnel, seinerzeit als Tieferlegung der B20/21, geprüft und verworfen wurde.

 

4.

a) Soll der Auentunnel in offener oder bergmännischer Bauweise errichtet werden?

b) Wenn offen, wie viele Bäume müssten dann geopfert werden und ist dann eine Wiederaufforstung auf dem Tunnel und wenn ja, wie (nur Buschwerk oder wieder hoch wachsende Bäume) möglich?

c) Wenn bergmännisch, kann dann der Baumbestand erhalten werden und bleibt es bei seiner bisherigen Lebenserwartung?

 

5. Ist es nicht offensichtlich, dass der Auentunnel als Bollwerk auf 4 km Länge zwischen der Stadt und der Saalach die Gefahr des Ansteigens des Grundwasserspiegels in der Stadt und damit die Überschwemmung unzähliger Keller zur Folge haben wird?

Begründung: Bereits bei einem vergleichsweise winzigen Bauvorhaben (Tiefgarage in Auenstraße) waren wir verpflichtet durch aufwändige und teure Gutachten den Einfluss der Tiefgarage auf den Grundwasserspiegel im Ortsteil Staufenbrücke prüfen zu lassen.

 

6. Worauf gründet die Behauptung des Herrn Aicher, beim Kirchholztunnel müssten über 30 Grundeigentümer der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zustimmen, wenn der Kirchholztunnel unter ihrem Grundstück hindurch führte und dies würde zu einer unendlich dauernden Verzögerung führen?

Begründung: § 905 BGB bestimmt immerhin schon seit 117 Jahren, dass zwar das Recht des Eigentümers eines Grundstücks sich auf den Raum über und den Erdkörper unter der Oberfläche erstreckt, jedoch der Eigentümer Einwirkungen nicht verbieten kann, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. Schon das Reichsgericht im Jahre 1912 (JW 12,869) und ihm folgend der Bundesgerichtshof in den Jahren 1981 und 1982 (NJW 81,573; 82, 2179) haben jeweils bei einer Untertunnelung ein Ausschließungsinteresse verneint. Dem ist auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gefolgt, sonst gäbe es in München keine U-Bahn.

 

7. Wie lange wird die überschlägige Prüfung des Auentunnels dauern und wie viel wird sie kosten?

Ihr Ansprechpartner

Karin Freyer

Karin Freyer
1. Vorsitzende
Olympiaring 65
83435 Bad Reichenhall

Telefon  08651/7683254
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