Aktuelle Informationen
Open Panel

Foto Saaldorf-Surheim

Im Gasthaus Steinbrünning fand vor kurzem auf Einladung der FÜW Saaldorf-Surheim eine Informationsveranstaltung zum Thema Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung statt. Der Vortrag fand großen Anklang in der Bevölkerung, was zeigt, dass sich viele Leute Gedanken über dieses Thema machen. Als Referent brachte der ehemalige Direktor des Amtsgerichts Laufen, Dr. Klaus Hellenschmidt, den Zuhörern dieses ernste Thema durch seinen kurzweiligen Vortrag nahe. Dabei stellte er zunächst klar, was überhaupt hinter den Begrifflichkeiten steckt.

Im Jahr 2009 schuf der Gesetzgeber die jetzt gültigen Vorschriften über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht. Aufgrund einer im Juli diesen Jahres ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs  kam wieder zu Diskussionen über dieses Thema. Das oberste deutsche Zivilgericht befasste sich dabei erstmals mit den inhaltlichen Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht und an eine wirksame Patientenverfügung. Im Mittelpunkt steht dabei der wirkliche Wille des Patienten. Dieser muss in dem Dokument hinreichend bestimmt sein. Es muss daher festgelegt sein, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchgeführt oder auch nicht durchgeführt werden sollen. Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass die Patientenverfügung unwirksam ist.

Die Teilnehmer konnten hierzu vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz entwickelte Muster zum Ausfüllen mit nach Hause nehmen. Damit der wirkliche Wille im Ernstfall auch umgesetzt wird, gab Dr. Hellenschmidt den Interessierten auch praktische Tipps mit auf den Weg, damit der behandelnde Arzt über eine mögliche Patientenverfügung informiert ist. Da der Referent während seiner Dienstzeit u.a. als Betreuungsrichter tätig war, konnte er auch praktische Hinweise geben, um mögliche Streitigkeiten, die trotz einer Vorsorgevollmacht entstehen können, zu verhindern. Dabei betonte er, dass nur ein Bevollmächtigter für einen Wirkungskreis eingesetzt werden sollte.  Erforderlich sei es auch, dem Bevollmächtigten wirklich zu vertrauen, da dieser umfassende rechtliche Möglichkeiten durch die Vollmacht habe.

Wie wichtig es ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wurde deutlich, als Dr. Hellenschmidt über die Rechtslage ohne entsprechende Vorsorge informierte. Für den Fall, dass jemand nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr zur Willensbildung in der Lage ist, wird möglicherweise ohne Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt. Es kann auch geregelt werden, welche Person als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Person es definitiv nicht sein soll. Eine Mehrheit der Teilnehmer wollte nach dem Vortrag die erforderlichen Regelungen treffen.

Franz Mooser und Monika Veiglhuber von der Vorstandschaft der FÜW Saaldorf-Surheim danken dem Referenten für seinen Vortrag.

Franz Mooser und Monika Veiglhuber von der Vorstandschaft der FÜW Saaldorf-Surheim danken dem Referenten für seinen Vortrag.

Ihr Ansprechpartner

Markus Auer

Markus Auer
1. Vorsitzender
Stützing 7
83416 Saaldorf-Surheim

Telefon  0151 / 20782469
E-Mail 

Termine

Keine Termine