Satzung
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Dorfplatz Anger

I. Name und Sitz

Die Freie Wählergemeinschaft Anger-Högl-Aufham hat ihren Sitz in 83454 Anger.

 

II. Grundsätze, Ziel und Organe

(1) In der FWG finden sich parteipolitisch nicht gebunden Bürgerinnen und Bürger zusammen, mit der Bereitschaft, im kommunalpolitischen Bereich bei der demokratischen Meinungs- und Willensbildung aktiv mitzuwirken und die politischen Entscheidungen in der Gemeinde Anger und im Landkreis Berchtesgadener Land mitzutragen.

(2) Die FWG bekennt sich zur Demokratie, zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Verfassung des Freistaates Bayern. Die FWG anerkennt die Existenz der politischen Parteien, soweit sie sich auf dem Boden der rechtsstaatlichen Ordnung befinden. Die FWG ist bereit, mit Ihnen zur Lösung kommunaler Sachprobleme zusammenzuarbeiten.

(3) Die sich der FWG angeschlossenen Bürgerinnen und Bürger arbeiten sachorientiert und frei von Ideologien an der Meinungs- und Willensbildung in Gemeinde und Landkreis mit. Sie setzen sich für die Erhaltung und Fortentwicklung des heimatlichen Lebensraumes ein, der auf die Bedürfnisse der Menschen aller Schichten ausgerichtet sein soll.

(4) Ziel der FWG ist daher, zahlreiche, interessierte Bürgerinnen und Bürger aller Alters- und Gesellschaftsschichten zur Mitarbeit zu gewinnen.

(5) Parteipolitisch nicht gebundene Bürgerinnen und Bürger haben in der FWG die Möglichkeit zu einer Kandidatur bei den Kommunalwahlen. Sie werden in einer gemeinsamen Wahlliste der FWG zu Wahl gestellt und bestmöglichst unterstützt.

 

III. Organe und Aufgaben

Organe sind:
1. Der Vorstand
2. Der erweiterte Vorstand
3. Die Generalversammlung

1. Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, der Mandatsträger ist,
c) dem Schriftführer,
d) dem Kassenwart.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der FWG. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung, die seines Stellvertreters. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

2. Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a) dem Vorstand,
b) den Mandatsträgern der FWG aus Gemeinderat und Kreisrat,
c) 2 Beisitzern.

Der erweiterte Vorstand ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse der FWG es erfordert. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung, die seines Stellvertreters.

Der erweiterte Vorstand ist das Bindeglied zwischen den Anhängern der FWG und den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Anger einerseits und des Vorstandes und den Mandatsträgern andererseits. Der erweiterte Vorstand hat für die Wahl der Kandidaten zum Gemeinderat, Kreistag, Bürgermeisteramt und Landrat das Vorschlagsrecht. Aufgabe des erweiterten Vorstandes ist es, Sachprobleme im kommunalen Bereich zu erörtern und zu versuchen, eine einheitliche Meinungs- und Willensbildung zu erreichen.
Die Mandatsträger sind bei der Abstimmung im Gemeinderat und Kreistag in ihrer Entscheidung nur ihrem Gewissen verantwortlich. Wünschenswert ist eine Orientierung an der Meinung der Mehrheit des erweiterten Vorstandes.

3. Generalversammlung

Mindestens einmal im Jahr hat der 1. Vorsitzende eine ordentliche Generalversammlung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Bekanntgabe erfolgt mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin.

Aufgaben der Generalversammlung sind:

a) Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes,
b) Entlastung des Vorstandes,
c) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes auf die Dauer von 2 Jahren (die Mandatsträger der FWG sind kraft ihres Amtes Mitglieder des erweiterten Vorstandes),
d) Wahl geeigneter Kandidaten zum Gemeinderat,Kreistag, Bürgermeisteramt und Landrat zu treffen,
e) Erstellung einer Liste für die jeweilige Gemeinderatswahl,
f) Wahl der Delegierten zur FWG-Kreisversammlung.

Eine außerordentliche Generalversammlung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse der FWG es erfordert oder wenn 2/3 der Mitglieder des erweiterten Vorstandes diese Einberufung unter Angabe von Gründen vom 1. Vorsitzenden verlangen.
Die in der Generalversammlung anwesenden, parteifreien Personen, die die Grundsätze und Ziele der FWG anerkennen, sind beschlussfähig. Stimmenmehrheit entscheidet
Über die Beschlüsse ist Protokoll zu fertigen und vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

IV. Spenden

Die Anhänger der FWG Anger-Aufham-Högl unterstützen die Arbeit mit entsprechenden Spenden, die ausschließlich zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung durch die Teilnahme an Kommunalwahlen verwendet werden.

8233 Anger, den 7. Juli 1989

DER VORSTAND

Ihre Ansprechpartner

Christian Hinterstoißer

Christian Hinterstoißer 
1. Vorsitzender 
Prälat-Kolbeck-Weg 1 
83454 Anger 

Telefon  0170/1645349 
E-Mail 

Martin Wimmer

Martin Wimmer 
stellvertrender Vorsitzender 
Moosbacherau 6  1/2 
83454 Anger 

Telefon  0151/11208033 
E-Mail